§ 107 Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung
Bei Konflikten rund um Obsorge oder Kontaktrecht kann das Gericht eine verpflichtende Familien-, Eltern, oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG anordnen.
In meiner Praxis in Graz unterstütze ich Sie dabei, den Blick auf das Wohl Ihres Kindes zu richten und gemeinsame Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten tragfähig sind.
Ziele der Beratung sind beispielsweise:
- das Verstehen der Bedürfnisse Ihres Kindes,
- eine verbesserte elterliche Zusammenarbeit,
- stärkere Erziehungskompetenz und
- konstruktive Konfliktlösung im Alltag.
So entsteht eine Grundlage für funktionierende Obsorge- und Kontaktregelungen, die von beiden Elternteilen getragen werden können.
Die Beratung ist vertraulich. Es werden keine Inhalte an das Gericht weitergegeben.
Hier kommen Sie zu meinem offiziellen Listeneintrag des Bundeskanzleramts.
Kontakt
Sie haben Interesse an meinem Angebot? Kontaktieren Sie mich einfach!
Für ein unverbindliches Erstgespräch können wir gerne telefonieren, uns in meinem Büro oder in Ihren Räumlichkeiten treffen.
Dorit Kammerhofer, Bakk.phil., MA
Eingetragene Mediatorin
Münzgrabenstraße 211/7
8010 Graz
e-mail: office@wir-gewinnt.at
mobil: +43 664 5400980

